Rechtsprechung
VG Saarlouis, 06.08.2001 - 1 K 13/01 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 06.08.2001 - 1 K 13/01
- OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 2/03
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 2/03 Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6.8.2001 - 1 K 13/01 - wird die Klage abgewiesen.
Nach vorliegenden Messungen (VG-Akte 1 K 13/01, Bl. 51) liege der Heizwert der Abfälle im Durchschnitt über 23.000 kJ/kg und damit weit über der Mindestgrenze von 11.000 kJ/kg.
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6.8.2001 - 1 K 13/01 - der Klage stattgegeben.
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 6.8.2001 - 1 K 13/01 - die Klage abzuweisen.
Zur Beurteilung der technischen Verhältnisse des Müllheizkraftwerks Wuppertal legt der Senat insbesondere dessen vereinfachte Umwelterklärung 1999 zugrunde (Akte 3 R 2/03, dort in der VG-Akte 1 K 13/01, Bl. 65) sowie die später vorgelegte Umwelterklärung 2000 und die vergleichbaren Umweltkennzahlen für 2002.
Nach der Auskunft des Anlagenbetreibers vom 9.5.2000 (Akte 3 R 2/03, dort in der VG-Akte 1 K 13/01, Bl. 52) beträgt der Feuerungswirkungsgrad als Maß für die Energieerfassung der Anlage mehr als 75 %, wie dies im deutschen Recht verlangt wird.
Zur Verbrennung der Abfälle auf einer Walzenrostfeuerung vgl. die Umwelterklärung 1997 des Müllheizkraftwerks Wuppertal, in der Akte 3 R 2/03, dort die VG-Akte 1 K 13/01, Bl. 53.